Lokale Entwicklungsstrategie 2023-2027

„Gemeinsam und sicher für die kommende Generation“

– so lautet der Leitsatz der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) für die LEADER-Förderperiode 2023-2027.

Unter aktiver Beteiligung von Bürger*innen aus allen 27 Kommunen im Landkreis Amberg-Sulzbach und der Stadt Amberg, wurde eine neue Strategie entwickelt, wie sich ihre Heimat mittel- und langfristig entwickeln soll. Um möglichst konkret zu werden, wurden vier Entwicklungsziele formuliert, die es nach der erneuten Aufnahme in das LEADER-Programm ab 2023 umzusetzen gilt:

 

„Verantwortungsvoller Umgang mit begrenzten regionalen Ressourcen“

„Klimaschutz & Anpassung an den Klimawandel“

„Sicherung des sozialen Zusammenhalts und Gesundheitsförderung“

„Erhalt und Ausbau der Wohn- und Lebensqualität“

 

Sie haben die Möglichkeit zum Download der Lokalen Entwicklungsstrategie „Gemeinsam und sicher für die kommende Generation“ der LAG Regionalentwicklung Amberg-Sulzbach e.V.

Die vier Entwicklungsziele sind nochmals in je vier konkrete Handlungsziele unterteilt. Projekte, die diesen Zielen entsprechen, können durch eine LEADER-Förderung unterstützt werden.

Bei allen Aktivitäten steht immer der Wille im Vordergrund die bestehenden Potentiale und Ressourcen der Region bestmöglich zu nutzen, um Bürger*innen ein attraktives Lebensumfeld bieten zu können.

In der LAG-Entscheidungsgremiumssitzung am 09.07.2025 wurde eine Änderung der LES vorgenommen:

„Es kann von den definierten Einzelbudgets der jeweiligen Entwicklungsziele um bis zu 20% abgewichen werden, soweit die Gesamtsumme der zur Verfügung stehenden Fördermittel nicht überschritten wird.“

In der LAG-Entscheidungsgremiumssitzung am 05.05.2026 wurde eine weitere Anpassung der LES vorgenommen:

„Bei sich abzeichnender Budgetausschöpfung kann das Budget flexibel und bedarfsgerecht entsprechend des Rankings der Einzelprojekte vergeben werden. Damit wird gewährleistet, dass die besten Projekte im Sinne der Erreichung der Ziele der LES insgesamt zum Zug kommen.
Beim ersten Projekt, für das gemäß der Rankingliste die noch verfügbaren Mittel nicht mehr vollständig ausreichen, ist ein LAG-Beschluss nur in Höhe der noch freien Fördersumme möglich. Bei Punktgleichheit wird ein nicht produktives Projekt bevorzugt. Bei mehreren nichtproduktiven Projekten wird das Projekt bevorzugt, das dem Entwicklungsziel mit der geringsten Auslastung dient. Andernfalls ist für keines der punktgleichen Projekte ein positiver LAG-Beschluss möglich. Sobald das Budget erschöpft ist, ist kein positiver LAG-Beschluss mehr möglich.“